Spezielle Reportingleistungen für Banken und Sparkassen

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Banken und Sparkassen auch für Fondsanlagen besondere Meldungen erstellen. Die hierzu notwendigen Daten ermitteln wir für institutionelle Anleger im Bereich „Gesetzliches Reporting“.
Die Berechnung des gesetzlich vorgeschriebenen Solvabilitäts-Koeffizienten nach Grundsatz I erfolgt je nach Vorgabe des Kunden auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis. Die entsprechenden Werte übermittelt Universal-Investment den Anlegern, inklusive der prozentualen Aufteilung der Fremdwährungspositionen.
Die Datenbasis für die Meldungen gemäß §13 Großkredit- und Millionenkreditverordnung stellen wir unseren Anlegern ebenfalls monatlich oder quartalsweise zur Verfügung.