Spezielle Reportingleistungen für Banken und Sparkassen







Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Banken und Sparkassen auch für Fondsanlagen besondere Meldungen erstellen. Die hierzu notwendigen Daten ermitteln wir für institutionelle Anleger im Bereich „Gesetzliches Reporting“.


Die Berechnung des gesetzlich vorgeschriebenen Solvabilitäts-Koeffizienten nach Grundsatz I erfolgt je nach Vorgabe des Kunden auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis. Die entsprechenden Werte übermittelt Universal-Investment den Anlegern, inklusive der prozentualen Aufteilung der Fremdwährungspositionen.

Die Datenbasis für die Meldungen gemäß §13 Großkredit- und Millionenkreditverordnung stellen wir unseren Anlegern ebenfalls monatlich oder quartalsweise zur Verfügung.
 

Für die Betreuung unserer Kunden und Kooperationspartner haben wir spezialisierte Teams aufgestellt, die sich hier vorstellen.

Kennen Sie schon „eReporting“, unser Online-Portal für zeitnahe und flexible Reports und vieles mehr? Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr.
 

Sie bilanzieren nach IFRS? Nutzen Sie unsere IFRS-Reports zur Konsolidierung Ihrer Spezialfonds.
 

Mehr als Gesetz und Aufsicht erwarten: Unser Risiko-Reporting über alle Vermögensanlagen hinweg inklusive Szenario-Analysen und Stresstest.
 


Dieser Ausdruck ist unverbindlich. © Universal Investment