Investoreninfos zur geplanten AIFM Richtlinie
Als Folge der Finanzmarktkrise beschlossen die G20-Staaten die Finanzmärkte umfassend neu zu regulieren. Systemische Risiken sollen kontrolliert, die Märkte stabilisiert werden. Ein Baustein dazu ist der von der EU-Kommission im April vorgestellte Richtlinienentwurf zur Regulierung von „Alternative Investment Fund Managers“, kurz AIFM-Richtlinienentwurf. Alle Manager so genannter alternativer Investmentfonds (AIFs) sollen europaweit einheitlich reguliert und beaufsichtigt, die Anleger besser geschützt werden.
Der AIFM-Richtlinienentwurf scheint jedoch mit heißer Nadel gestrickt und schießt weit über das Ziel hinaus. Betroffen wären auch bereits bewährt regulierte deutsche Investmentformen wie Spezialfonds, offene Immobilienfonds oder nicht harmonisierte Publikumsfonds. Die Folgen für Investoren und Finanzbranche wären massiv: mehr Bürokratie, weniger Flexibilität in der Kapitalanlage und höhere Kosten.
Mit Umsetzung der AIFM-Richtlinie in der derzeitigen Form drohen immense Folgen für Investoren: Weniger Flexibilität, mehr Bürokratie und höhere Kosten. Die insbesondere für Spezial- und Masterfonds in den vergangenen Jahren zunehmend erreichte hohe Flexibilität in der Kapitalanlage wäre hinfällig. Eine zeitnahe Anpassung der Anlagestrategie der betroffenen Fonds an aktuelle Marktentwicklungen wäre so durch umfangreiche Genehmigungspflichten ebenso erschwert wie eine flexible Handhabung von Auslagerungsmandaten. Investments in Werte, die außerhalb der EU, wie in Emerging Markets, lokal verwahrt werden müssen, wären nahezu unmöglich. Ausgeschlossen wäre faktisch auch die Anbindung von Nicht-EU-Asset-Managern.
Weitreichende Genehmigungs-, Informations- und Organisationspflichten führten zudem zu einem massiven Investitionsaufwand und somit letztlich zu einer Verteuerung der Produkte ohne Mehrwert für Anleger, die in bereits nach dem InvG regulierte Investmentvermögen anlegen. Denn bereits mit dem InvG gelten umfassende und bewährte Maßgaben zum Anlegerschutz, sei es in Bezug auf ein 2009 effizientes Risiko- und Liquiditätsmanagement, bei der Anlagentransparenz, der Vermeidung von Interessenkonflikten oder bei den Organisationsanforderungen an Kapitalanlagegesellschaften.
Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft hat nach massiver europaweiter Kritik bereits signalisiert, den AIFM-Richtlinienentwurf in wesentlichen Punkten nachbessern zu wollen. In einer „Issue Note“ präsentieren die Schweden optionale Ansätze für mögliche Änderungen des Entwurfs zur Beseitigung zentraler Defizite. Auch wenn viele dieser Kompromissansätze aus Sicht der deutschen Anleger und Fondsindustrie zielführend sind, ist die Gefahr noch lange nicht gebannt.
Derzeit herrscht bei Anlegern erhebliche Unklarheit über die Eckdaten der geplanten AIFM-Richtlinie und die Folgen aus Investorensicht, aber auch über die Kompromissansätze und den Zeitplan. Um Anleger umfassend zu informieren, hat Universal-Investment die AIFM-Kernpunkte, die möglichen Auswirkungen und den aktuellen Stand der Diskussionen zusammengefasst – soweit sie für Investoren von Bedeutung sind.
Folgen der AIFM-Richtlinie:
- Weniger Flexibilität für Investoren durch mehr Bürokratie
- Wahl der Verwahrstellen wird eingeschränkt
- Vertriebsregeln schränken Investoren ein
- Erschwerte Auslagerung begrenzt Auswahl von Asset Managern
- Umfangreiche Transparenzpflichten ohne Ausnahme
- Vertriebsregeln schränken Investoren ein
- Leverage-Regelungen kann zu Einschränkungen führen
- Bewertung: kostspieliges Sechs-Augen-Prinzip
- Strengere Eigenkapitalanforderungen
Umfassende Informationen zu den Folgen der geplanten AIFM-Richtlinie für Investoren finden Sie in unserer Sonderausgabe zu AIFM in allocate! – Dem Magazin der Universal-Investment für institutionelle Investoren:

Das Magazin können Sie per Klick auf das Bild oder hier herunterladen.
Mehr Informationen zur AIFM-Richtlinie finden Sie auch unter den folgenden Verknüpfungen:
AIFM-Richtlinienentwurf vom 29.04.2009
AIFM-Issue Note der Schwedischen Ratspräsidentschaft
OGAW-Richtlinie
Investmentgesetz
BVI-Stellungnahme zum AIFM-Richtlinienentwurf